Pünktlich zur neuen Saison geht es wieder los: Die Behauptungen der ortsansässigen StadtführerInnen, sie seien die Einzigen, die autorisiert seien, Stadtführungen durchzuführen.
Kein Weg ist billig, schmutzig und durchsichtig genug, um ihn einzuschlagen. Verleumdung und üble Nachrede.
Was ist dran an den immer wiederkehrenden Gerüchten?
Naja, es gibt Studenten oder andere Leute, die Führungen kostenlos anbieten. Natürlich erwarten sie am Ende ein „Trinkgeld“. Ist das illegal? Ja. Es ist nicht erlaubt, ohne Gewerbe Stadtführungen anzubieten.
Ist Ute Mathews-Werk eine illegale Stadtführerin in Venedig?
Nein! Auch wenn es eine andere deutsche Stadtführerin immer wieder herumkrakeelt, wird es nicht wahr.
Ich habe die Ausbildung zum Tour-Guide-International, bin IHK-zertifiziert und gehöre dem Reiseleiter und Tourguide Verband e.V.an, kurz RTGV. Damit darf ich Stadtführungen anbieten, wo ich es möchte. Sollte ich allerdings auf dem Markuspatz stehen und meinen Gästen erzählen, dass sie den Petersdom sehen, hätte es Konsequenzen. Ich würde bei Beschwerden vom Verband ausgeschlossen werden. Die Polizei würde es nicht interessieren. Auch, wenn tatsächlich behauptet wird, in der Vergangenheit sei ich schon öfter verhaftet worden. Wie bitte? Das müsste ich doch eigentlich wissen?
Darf eine Mitbewerberin Verleumdungen in die Welt setzen und damit versuchen, meine potentiellen Kunden zu verschrecken?
Nein, das darf sie nicht und es wird juristische Folgen haben.
Warum kommt diese Frage immer wieder auf? Weil es in jeder größeren Stadt mindestens einen Neider oder einen Störenfried gibt, der/die gerne Platzhirsch/Hirschkuh wäre. In fast allen anderen Ländern der Welt ist „Stadtführer/-in“ ein freier Beruf. Die Länder Italien und Frankreich wehren sich dagegen, sie wollen ihre eigenen Leute einsetzen. Aber wir haben EU-Recht. Ich bin schon einmal mit meiner Klage bis nach Brüssel gegangen und habe gewonnen. Damals wurde Italien abgemahnt.
Ich bin Europäerin, ich habe die entsprechende Ausbildung, die Erfahrung, lebe überwiegend in Venedig und habe ein angemeldetes Gewerbe. Ich zahle Steuern! Der Vorwurf, mein Gewerbe sei in Deutschland angemeldet, ist sinnfrei. Deutschland gehört zu Europa. Oder habe ich etwas verpasst?
Nur zur Info: Das Gewerbe der Dame ist ebenfalls in Deutschland angemeldet.
Was ist eigentlich passiert, dass dieses Thema wieder hochkommt? Nun, ein kleines Unwohlsein in einer Facebook-Gruppe, ein unüberlegtes Handeln, ein Auftauchen einer Mitbewerberin aus der Kramkiste. Eine Administratorin, die glaubt und verbreitet, was ihr erzählt wird, ohne genau informiert zu sein. Eine Administratorin, die sich vor den Karren einer Dame spannen lässt, die sie nach eigenen Angaben gar nicht in ihrer Gruppe haben wollte. Diese Dame denkt nun, sie hätte die ideale Plattform gefunden, um über die illegalen Stadtführer/-innen zu schimpfen, sie zu denunzieren und die geneigten Mitglieder der Gruppe „aus gegebenem Anlass“ darüber zu informieren, wie es in Venedig zu laufen hat (aus ihrer Sicht). Auf der Homepage der Dame kann man es ebenfalls nachlesen. Werte Kollegin, EU-Recht steht über nationalem Recht. Das Recht sagt ebenfalls, dass Verleumdung geschäftsschädigend ist und zwangsläufig Konsequenzen haben muss.
Besonders spannend wird es, wenn man recherchiert und nachlesen kann, dass die Tochter der so pflicht- und ehrbewussten Dame ebenfalls Stadtführungen anbietet. Da steht die Prüfung aus, ob alle von der Mutter verlangten Anforderungen erfüllt werden. Auf den ersten Blick eines Fachmannes sieht es nicht danach aus.
Ich fotografiere seit nunmehr über 50 Jahren, habe das allerdings nie beruflich gemacht oder einen „Abschluss“ als Ausbildungsberuf gemacht. Was ich allerdings getan habe ist, dass ich unheimlich viel Zeit investiert habe, mir die Theorie zu meiner langjährigen Praxis anzueignen und auch sehr viel Geld investiert in Fotoausrüstung und Literatur und Lernprogramme, um meine Fotos besser aussehen zu lassen. Von vielen Seiten habe ich dafür auch viel Lob und Anerkennung, aber auch konstruktive Kritik erhalten, die mir dann wiederum Ansporn zu noch qualitativ hochwertigeren Bilden war.
Bin ich also Fotograf ? Ich würde diese Frage mit Fug und Recht mit JA beantworten.
Liebe Grüße aus Berlin.
Hallo Wolfgang,
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Bis zur Novellierung der Handwerksordnung war es unzulässig, Fotografie als selbständiges Handwerk ohne einen Meisterbrief auszuüben. Diese Einschränkung ist heute, wie in vielen anderen Berufen, weggefallen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört der Beruf des Fotografen nach dem dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer Handwerks-rechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Berufen, das heißt, dass jeder das Fotografen-Handwerk in der Regel ohne Meisterbrief ausüben kann. Eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer ist weiterhin für handwerkliche Fotografie (Hochzeiten, Porträts, Architektur, Produkte) vorgeschrieben. Eine der Ausbildungsformen ist jedoch nicht erforderlich.
Quelle: Wikipedia
Viele Grüße aus Venedig.
Freue mich schon auf unsere gemeinsame Fototour.
Danke, liebe Maria! 11 Jahre ist es her? Unfassbar! Liebe Grüße nach Berlin