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Ökologischer Sonntag – Am 3. April ist der Verkehr im Zentrum von Mestre gesperrt

Zum wiederholten Mal wird auf den Großteil des Individualverkehrs verzichtet

Der Öko-Sonntag ist für den 3. April geplant, mit entsprechender Sperrung des Verkehrs im Zentrum von Mestre, wie es die von der Stadt Venedig erlassene Verordnung vorschreibt.

Die Vorschrift erkennt die Hinweise aus dem Regierungspräsidiumsbeschluss Nr. 238 vom 2. März 2021 in Ausführung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2020 in Sachen Eindämmung der Luftverschmutzung.

Insbesondere sieht die Verordnung vor, dass der Verkehr von Kraftfahrzeugen von 8.30 bis 18.30 Uhr im Bereich der Umgehungsstraße A57 ab dem Autobahnkreuz zwischen der Ausfahrt „Marghera“ und der Überführung von Mestre gesperrt wird, von der SR 11, von San Giuliano („Via Orlanda“ im Abschnitt zwischen den Abzweigungen in San Giuliano und der Verbindung zur SR 14 über Martiri della Libertà) und von der Via Martiri della Libertà mit der Einführung eines Durchfahrtsverbots. Der Transit ist erlaubt, um die unten angegebenen Parkplätze zu erreichen.

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Das Originaldokument dieser Verordnung, inklusive PDF der Selbsterklärung für notwendige Fahrten gibt es hier.

Ökologischer Sonntag - Am 3. April ist der Verkehr im Zentrum von Mestre gesperrt
Ökologischer Sonntag – Am 3. April ist der Verkehr im Zentrum von Mestre gesperrt

1-Geöffnete Parkplätze innerhalb des für den Individualverkehr gesperrten Gebiets

  • Der Zugang zu den unten aufgeführten Parkplätzen muss in Übereinstimmung mit den angegebenen Reiserouten erfolgen:

Parkwechsel in der Via Miranese A:

  • Hin- und Rückweg: Ein- und Ausfahrt via Miranese;

Parkwechsel in via Castellana A (unter der Umgehungsstraße):

  • Hin- und Rückweg: Ein- und Ausfahrt von der Via Castellana;

Via Bella Wechselparkplatz:

  • Rückweg: von der Umgehungsstraße, Ausfahrt Castellana über Caravaggio, über Bella;

Parken in der Nordseite der Via Santa Maria dei Battuti:

  • Hin- und Rückweg: Überführung über Terraglio – über Giovanni da Verrazzano – über Santa Maria dei Battuti;

Parkplatz Südseite Via Santa Maria dei Battuti:

  • Hin- und Rückweg: Überführung über Terraglio – über Giovanni da Verrazzano – über Santa Maria dei Battuti;

Parken in Via Giovanni da Verrazzano:

  • Hinfahrt: über Terraglio-Überführung – über Giovanni da Verrazzano;
  • Rückweg: über Santa Maria dei Battuti – über Giovanni da Verrazzano – über die Terraglio-Überführung;

Tauscherparkplatz via Borgo Pezzana Ecke via Terraglio:

  • Hin- und Rückweg: über Terraglio – über Borgo Pezzana;

Parkplatz Hotel Laguna Palace viale Ancona:

  • Nach außen: Überführung von Corso del Popolo – Corso del Popolo – Via Torino – Viale Ancona;
  • Rückweg: (alle Richtungen) über Ancona – über Perugia – über Altobello – über Torino – Corso del Popolo – Überführung Corso del Popolo;

Parken in der Via Ca ‚Marcello:

  • Hin- und Rückweg: Überführung Corso del Popolo – Via Rampa Cavalcavia – Via Cappuccina – Via Ca ‚Marcello;
  • Route A/R: Überführung des Corso del Popolo – Corso del Popolo – via Torino – via Linghindal – via Ca‘ Marcello;

Parkplätze und Garagen in Bahnhofsnähe:

  • Hinfahrt: Überführung Corso del Popolo – Via Rampa Cavalcavia – Kreisverkehr Cappuccina – Via Cappuccina – Viale Stazione;
  • Rückkehr: Viale Stazione – Via Cappuccina – Kreisverkehr Cappuccina – Überführung der Rampe – Via Rampa Cavalcavia – Überführung von Marghera;

Wechselparkplatz Via Bruno Buozzi, Ecke Via San Dona‘, Seite Mestre:

  • Hin- und Rückweg: Ein- und Ausfahrt von der SR14 über Martiri della Libertà; Hin- und Rückweg: SR 14 über Martiri della Libertà, über San Donà, über Bruno Bozzi.
Ökologischer Sonntag - Am 3. April ist der Verkehr im Zentrum von Mestre gesperrt

2 – AUSNAHMEN VOM FAHRVERBOT:

2-Ausnahmen vom Fahrverbot:

  • 2.1 Mit Flüssiggas oder Methangas betriebene Fahrzeuge, die ausschließlich mit Flüssiggas oder Methangas betrieben werden;
  • 2.2 Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb (Elektro- und Verbrennungsmotor);
  • 2.3 Fahrzeuge im Carsharing-Angebot;
  • 2.4 Busse, Taxis und Mietfahrzeuge, mit Fahrer und ohne Fahrer;
  • 2.5 Fahrzeuge zum Transport von abgepackten Speisen für Kantinen oder Gemeinden;
  • 2.6 Fahrzeuge, die für Trauungen – Taufen – Kommunionen – Konfirmationen und Feiern im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 25./50./75. Ehejahr und Bestattungsfeiern (in der im „Berechtigungstitel“ vorgeschriebenen Weise zu dokumentieren) einschließlich der Teilnehmer, dieser Feierlichkeiten;
  • 2.7 Fahrzeuge für Behinderte (mit der Plakette gemäß Art. 12 des Präsidialdekrets Nr. 503 vom 24. Juli 1996) – (Fahrzeuge für Personen, die an schweren Krankheiten leiden, die ordnungsgemäß mit einer von den zuständigen Stellen ausgestellten Bescheinigung dokumentiert sind, einschließlich Personen, die sich einer Organtransplantation oder die immunsupprimiert sind). Für die Reise ohne Anwesenheit an Bord der oben aufgeführten Personen, die auf die Reisebedürfnisse der letzteren abzielt, ist eine von den Schulen – Ämtern – Kliniken usw. ausgestellte Erklärung erforderlich. Mit Angabe der Anschrift – Beginn und Ende der Schulzeit – Arbeit – Therapien usw. und jedes andere Element, das zur Identifizierung des spezifischen funktionalen Bestimmungsorts des Fahrzeugs nützlich ist.
  • 2.8 Fahrzeuge für den Transport zu Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens bei dringendem Gesundheitsbedarf sind nachträglich mit dem ärztlichen Attest der Notaufnahme nachzuweisen;
  • 2.9 Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes, einschließlich solcher für diensthabende Ärzte und Tierärzte, die mit einer besonderen Plakette ausgestattet sind;
  • 2.10 Fahrzeuge von Vereinen und Unternehmen, die Gesundheits- und/oder Sozialhilfeleistungen erbringen (nachzuweisen in der im „Berechtigungstitel“ vorgesehenen Weise);
  • 2.11 Fahrzeuge, die zur Gewährleistung von Notfallwartungsdiensten verwendet werden (zu dokumentieren in der im „Genehmigungstitel“ vorgesehenen Weise) sowie Fahrzeuge von Unternehmen, die an Eingriffen beteiligt sind, die von der Stadt Venedig beauftragt wurden und vom Leiter der Stadtverwaltung ausdrücklich dazu autorisiert wurde. Der Verwaltungsbeamte muss die Durchfahrt dieser Fahrzeuge angemessen und umfassend begründen, indem er ihr Nummernschild angibt, wenn der Verkehr gesperrt ist;
  • 2.12 Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge, die für institutionelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltungen, einschließlich der Justiz, der örtlichen und provinziellen Polizeikorps und -dienste, der Polizeikräfte, der Feuerwehr, der Streitkräfte, der anderen bewaffneten Körperschaften der Staat, des diplomatischen Corps mit CD-Kennzeichen, des Konsularischen Corps mit CC-Kennzeichen, Fahrzeuge des Polizeipersonals, um den Arbeitsplatz zu erreichen, gegen Vorlage des Personalausweises. Fahrzeuge, die Unternehmen gehören oder von diesen genutzt werden, die wesentliche öffentliche Dienstleistungen erbringen, oder Konzessionäre öffentlicher Dienstleistungen;
  • 2.13 Fahrzeuge von Überwachungsinstituten für institutionelle Dienstleistungen;
  • 2.14 Lastkraftwagen, die zur Zwangsräumung von Fahrzeugen und zur Pannenhilfe eingesetzt werden;
  • 2.15 Fahrzeuge, die Medikamente, Produkte für medizinische Zwecke und verderbliche Produkte befördern;
  • 2.16 Fahrzeuge für im Bereitschaftsdienst eingesetztes Personal (nachzuweisen in der im „Berechtigungstitel“ vorgesehenen Weise), Fahrzeuge für Schichtarbeiter, im durchgehenden oder zweischichtigen Zyklus, beschränkt auf Heim-Arbeitsfahrten für Schichten, mit Beginn und / oder Ende zu Zeiten, die nicht von den Linienverkehrsdiensten abgedeckt sind, sofern sie über eine Erklärung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers verfügen, die die erbrachte Leistung bescheinigt (zu dokumentieren in der im „Genehmigungstitel“ vorgesehenen Weise);
  • 2.17 Fahrzeuge, die von Rennleitern, Athleten und Managern verwendet werden, die an sportlichen Aktivitäten beteiligt sind, die in den Kalendern von Sportverbänden aufgeführt sind;
  • 2.18 Fahrzeuge der Subjekte, die von der Gemeinde für die Organisation geplanter und ordnungsgemäß genehmigter Initiativen ernannt wurden, sowie Fahrzeuge, die von Personen verwendet werden, die an geplanten Veranstaltungen mit humanitären und sozialen Zwecken beteiligt sind (z. B. Blutspenden, Übungen / Demonstrationen des Zivilschutzes und Sportveranstaltungen), von der Gemeindeverwaltung geplant sind in der im „Genehmigungstitel“ vorgesehenen Weise zu dokumentieren;
  • 2.19 Fahrzeuge von Veritas SpA – Fahrzeuge, die im Auftrag von Veritas SpA für die getrennte Sammlung von Glas, Dosen und Papier verwendet werden;
  • 2.20 Busse im öffentlichen Dienst;
  • 2.21 Kraftfahrzeuge, einschließlich Touristenbusse, für Gäste von Hotels / Hotels oder andere Beherbergungsaktivitäten innerhalb des Sperrgebiets, mit einer Kopie der Buchung oder des Hotelbelegs (bei Kontrolle vorzulegen), beschränkt auf die Hin- und Rückfahrt zwischendurch der Beherbergungsbetrieb und die Grenzen des von den Transitbeschränkungen betroffenen Gebiets.
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