RKI streicht Italien von der Risikoliste!

Venedig-Magazin berichtet: Endlich ist es so weit! Das RKI streicht Italien von der Risikoliste!

Ab wann gilt das?

Wegen sinkender Corona-Infektionszahlen streicht die Bundesregierung am Sonntag, 6. Juni 2021, Italien und Tschechien sowie Teile Österreichs, der Schweiz, Kroatiens und Frankreichs von der Liste der Risikogebiete.

Was bedeutet das?

Wer aus diesen Gebieten auf dem Landweg nach Deutschland kommt, muss künftig keinerlei Einreisebeschränkungen wegen Corona mehr beachten. Nur Flugpassagiere müssen bei Einreise noch einen negativen Test vorweisen.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland: 04.06.2021 – Reise- und Sicherheitshinweis Italien: Reise- und Sicherheitshinweise 

Letzte Änderungen: Aktuelles (Italien ist mit Wirkung vom 6.6.2021 kein Risikogebiet mehr, epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land)

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird bis einschließlich 5. Juni 2021 gewarnt.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird mit Wirkung vom 6. Juni 2021 weiterhin abgeraten.

Epidemiologische Lage

Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien bis einschließlich 5. Juni 2021  als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.

Einreise

Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.

Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise in die autonome Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.

Reisende ohne negativen Test sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen  für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien aufgehalten haben.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.

Reiseverbindungen

Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin.
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.

Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.

Beschränkungen im Land

Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr bzw. ab dem 7. Juni 2021 von 24 bis 5 Uhr.

Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).

Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Reisen zwischen als „gelb“ eingestuften Regionen sind wieder möglich. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich wieder uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Zertifikate anderer EU-Staaten sind dieser Bescheinigung gleichgestellt. In Italien werden als „Grüne COVID-19-Bescheinigung“ („certificato verde“) alle Nachweise anerkannt, die einen vollständigen Impfzyklus, eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder einen negativen Molekular- oder Antigenschnelltest innerhalb der letzten 48 Stunden bescheinigen.

Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.

Hygieneregeln

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden,  Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.

In Fahrzeugen müssen die Insassen nicht mehr grundsätzlich aus demselben Haushalt sein, die Zahl der Mitfahrer ist gem. Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu 5 Personen aus demselben Haushalt können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt ist die Anzahl auf max. 3 Personen – mit Maskenpflicht – reduziert – zusätzlich muss mind. 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).

Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.

Besonderheiten in den Regionen

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. Vor der Einreise nach Sardinien muss eine Registrierung vorgenommen werden.

Reisende müssen den Nachweis der Registrierung und ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Daneben ist eine Bescheinigung über eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 oder ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, erforderlich. Kann ein negativer Test bei Einreise nicht vorgewiesen werden, muss er bei Einreise nachgeholt werden und die Einhaltung einer 10-tägigen Quarantäne ist zwingend vorgeschrieben. Weiterführende Informationen veröffentlich die Regionalregierung auf ihrer Webseite.

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
  • Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
  • Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
  • Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
  • Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
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