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Was bedeuten die farbigen Zonen in Italien?

Was darf ich, bei welcher Farbe, in welcher Zone, in Italien.

Wann, welche „Zone“ in Kraft tritt, wird von den offiziellen Behörden Italiens bekannt gegeben. Es gibt klare Regelungen, bei welchen Schwellenwerten eine Region in eine der Zonen fällt. Diese setzen sich zusammen, aus Inzidenz, Bettenbelegung intensiv und Bettenbelegung normal.

„Weiße Zonen
Bars, Restaurants, Museen und kulturellen Einrichtungen sind geöffnet
Keine Ausgangsbeschränkungen
Entfall der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Freien, sofern der Mindestsicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden kann und es keine Menschenansammlungen gibt
Mund-Nasenschutz im öffentlichen Nahverkehr,
und beim Betreten von öffentlich zugänglichen Räumen.
(Anm. der Redaktion)

“Gelbe Zonen“
Bars und Restaurants, Museen und kulturelle Einrichtungen geöffnet
Keine Ausgangsbeschränkungen. Tragen eines
Mund-Nasenschutzes auch im Freien. (Anm. der Redaktion)

“Orange Zonen“
Einreise in die Zone bzw. Verlassen der Gemeinde nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt (Selbstdeklarationsformular)
Bars und Restaurants geschlossen (Abholung und Lieferservice mit Einschränkungen möglich), Geschäfte geöffnet, Einkaufszentren an Wochenenden geschlossen
Nächtliches Ausgangsverbot von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
Mund-Nasenschutzes auch im Freien. (Anm. der Redaktion)

„Rote Zonen“
Einreise in die Zone bzw. Verlassen der Wohnung nur mit Selbstdeklarationsformular in begründeten Ausnahmefällen erlaubt
Bars und Restaurants geschlossen (Abholung und Lieferservice mit Einschränkungen möglich), Geschäfte geschlossen (mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs)
Nächtliches Ausgangsverbot von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
Mund-Nasenschutzes auch im Freien. (Anm. der Redaktion)

3G-Regel:
Getestet:
Vorlage eines max. 48 Stunden alten negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest, ausgestellt von offizieller Teststelle – kein Selbsttest) vor Einreise (Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit) ODER
Geimpft: Vorlage einer Bestätigung über einen seit mind. 14 Tagen abgeschlossenen Impfzyklus einer von der EMA zugelassenen COVID-19-Schutzimpfung (Zweitimpfung bzw. nur eine Impfung bei Johnson & Johnson) ODER
Genesen: Vorlage einer Bestätigung über die erfolgte Genesung von COVID-19

Quelle: Österreich
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8, A-1010 Wien
Tel. 050 11 50-0 (international: +43 50 11 50-0)
E-Mail: post(at)bmeia.gv.at
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/italien/

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

von Österreich

Bei aller Sorgfalt, übernimmt Venedig-Info.Com keine Gewähr für diese Angaben. Bitte informieren Sie sich immer bei den offiziellen Behörden über die aktuelle Lage in ihrem und im Zielland ihrer Reise.

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